AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tauchschule Hippo-Diving

Voraussetzungen:

  • Tauchen mit Brevet und einem gültigen Tauchtauglichkeitszeugnis.
  • Zur Teilnahme am Kurs ist eine vom Arzt durchgeführte und bescheinigte Tauchtauglichkeitsuntersuchung vorzulegen.
  • Generell vor dem ersten Tauchgang mit Hippo-Diving wird ein Divecheck durchgeführt.
  • Tauchern mit weniger als 60 Tauchgängen (Logbuch) wird ein Divecheck angeboten.
  • Tauchern mit weniger als 50 Tauchgängen (Logbuch) wird ein autorisierter Buddy zur Seite gestellt.
  • Ausrüstung wird brevetierten Tauchern gegen Vorlage des Brevets ausgegeben.

Ausrüstung:

  • Die von Hippo-Diving während der Ausbildung zur Verfügung gestellte Ausrüstung ist sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
  • Beschädigung oder Verlust wird dem Taucher/in mit Neupreis in Rechnung gestellt.
  • ABC-Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen, Füßlinge) wird aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt und nicht verliehen.
  • Tauchlehrer und Divemaster müssen ihre eigene Ausrüstung besitzen, da sie als Vorbild dienen und als Profi zu erkennen sein müssen. Diese ist in einem gepflegten und tauchbaren Zustand zu halten.
  • Für spezielle Tauchgänge wird ggf. zusätzliche Ausrüstung von Hippo-Diving zur Verfügung gestellt.

Kurs- & Zahlungsbedingungen:

  • Kunden, für die exklusiv, nicht auf Lager vorrätige Ware bestellt wird, gehen zu 100 % in Vorkasse.
  • Bei Kursanmeldung werden sofort die Kursgebühren fällig, außer es ist anders vereinbart.
  • Das Brevet wird erst nach bestandener Prüfung und vollständiger Bezahlung des Kurses ausgehändigt.
  • Eine Rückerstattung des Betrages wird bei Kursabbruch nicht gewährt.
  • Ausnahme: Gesundheitliche Bedenken, gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes.
  • Terminabsagen von weniger als drei Stunden werden mit 50,00 € in Rechnung gestellt.
  • Lehrmaterial, Brevetierung und Gase sind nicht im Kurspreis enthalten und werden separat berechnet.
  • Zusätzliche Ausrüstung kann erforderlich sein und wird ebenfalls separat berechnet.

Weitere Informationen:

  • Lehrunterlagen: Die meisten Kurse erfordern den Kauf eines Lehrbuchs oder anderer Lernmaterialien. Diese können in der Regel beim Kursleiter oder in einem Tauchshop erworben werden.
  • Brevetierung: Die Brevetierung ist ein Zertifikat, das die Qualifikation zum Tauchen bescheinigt. Sie ist für die Teilnahme an einigen Kursen und Tauchgängen erforderlich.
  • Gase: Für das Tauchen werden verschiedene Gase verwendet, z. B. Pressluft oder Nitrox. Die Kosten für die Gase variieren je nach Tauchshop und Gasart.
  • Zusätzliche Ausrüstung: Je nach Kurs und Tauchbedingungen kann zusätzliche Ausrüstung erforderlich sein, z. B. ein Tauchcomputer, ein Tarierjacket oder ein Kälteschutzanzug.

Ausflüge, Vermietung und Sonstiges:

  • Die Tauchschule Hippo-Diving haftet nicht für entwendete oder verlorene Gegenstände.
  • Der Verlust geliehener Ausrüstung wird dem Taucher/in zum Neupreis in Rechnung gestellt.
  • Tauchen bei und mit Hippo-Diving ist nur gegen Vorlage einer Tauchunfallversicherung möglich.
  • Wird ein gebuchter und angemeldeter Tauchgang mit Begleitung:
    • a) vom Taucher/in/d nicht durchgeführt, wird die Tauchgangbegleitung zu 100 % in Rechnung gestellt.
    • b) abgebrochen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
  • Eintritte für Schwimmbad und Freiwasser werden gesondert in Rechnung gestellt.

Ausbildung, Tauchbegleitung und Ausflugsleiter:

  • Ausbildung nach Richtlinien und Standards der weltweit größten Tauchsportorganisation, IDDA Diving.
  • Jeder für uns tätige Tauchlehrer und Divemaster hat eine eigene gültige Tauchlehrerhaftpflichtversicherung (Vorlage in Kopie) spätestens 3 Werktage vor Tätigkeitsbeginn vorzulegen und handelt ausschließlich im Namen und Auftrag der Tauchschule Hippo-Diving / IDDA Diving Center.
  • Das Abwerben von Kunden ist strengstens untersagt, wird mit sofortigem Rausschmiss geahndet und die Aufwandsentschädigung wird einbehalten! Es werden auch keine neuen Aufträge mehr vergeben und bestehende Aufträge werden sofort gekündigt.

Brevetierung:

  • Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Erhalt des Brevets ist der Taucher/in berechtigt, weltweit Tauchequipment sowie Pressluft auszuleihen und an allen Plätzen der Welt zu tauchen.

Ich habe die obigen Informationen gelesen und verstanden und erkläre mich damit einverstanden.