AGB
Voraussetzung:
Tauchen mit Brevet und einem gültigen Tauchtauglichkeit-zeugnis-.
Zur Teilnahme am Kurs ist eine vom Arzt durchgeführte und bescheinigte Tauchtauglichkeitsuntersuchung vorzulegen.
Generell vor dem ersten Tauchgang mit Hippo-Diving, wird ein divecheck durchgeführt.
Mit Tauchern, die weniger als 60 Tauchgänge (Logbuch) nachweisen, machen wir einen divecheck.
Tauchern mit weniger als 50 Tauchgängen (Logbuch), bekommen von uns einen autorisierten Buddy, der Sie begleitet.
Ausrüstung bekommen brevetierte Taucher, gegen Vorlage des Brevets, ausgegeben.
Ausrüstung:
Ausrüstung, welche Hippo-Diving während der gesamten Ausbildung zur Verfügung stellt, ist sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
Beschädigung oder Verlust wird dem Taucher/in mit Neupreis in Rechnung gestellt.
ABC Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen, Füßlinge), wird aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt und nicht verliehen.
Tauchlehrer und Divemaster haben ihre eigene Ausrüstung zu besitzen. Da sie als Vorbild dienen gegenüber unseren Kunden sind und so mit als Profi zu erkennen sein müssen. Diese ist in einem gepflegten und Tauch baren Zustand zu Halten. Wenn für spezielle Tauchgänge andere Ausrüstung benötigt, wird diese von uns zur Verfügung gestellt, in Absprache für die jeweiligen Tauchgänge.
Kurs & Zahlungsbedingungen:
Kunden, für die exklusiv, nicht auf Lager vorrätige Ware bestellt wird, gehen zu 100 % in Vorkasse.
Bei Kursanmeldung werden sofort die Kursgebühren fällig. Außer, es ist anders vereinbart.
Das Brevet wird erst nach bestandener Prüfung und vollständiger Bezahlung des Kurses ausgehändigt.
Eine Rückerstattung des Betrages wird bei Kursabbruch nicht gewährt.
Ausnahme: Gesundheitliche Bedenken, gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Termin-absagen, von weniger als drei Stunden, werden mit 50,00 € in Rechnung gestellt.
Ausflüge, Vermietung und sonstiges:
Die Tauchschule Hippo-Diving haftet nicht für entwendete oder verlorene Gegenstände.
Der Verlust geliehene Ausrüstung wird dem Taucher/in zum Neupreis in Rechnung gestellt.
Tauchen bei und mit Hippo-Diving ist nur möglich gegen Vorlage einer Tauchunfallversicherung.
Wird ein gebuchter und angemeldeter Tauchgang mit Begleitung,
a) vom Taucher/in/d, nicht durchgeführt, wird die Tauchgangbegleitung zu 100 % in Rechnung gestellt,
b) abgebrochen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Eintritte für Schwimmbad und Freiwasser werden gesondert in Rechnung gestellt.
Ausbildung, Tauchbegleitung und Ausflugsleiter:
Ausbildung nach Richtlinien und Standards der weltweit größten Tauchsportorganisation, IDDA Diving.
Jeder, für uns tätige Tauchlehrer und Divemaster hat eine eigene gültige Tauchlehrerhaftpflichtversicherung (Vorlage in Kopie) spätestens 3 Werktage vor Tätigkeitsbeginn vorzulegen und handelt ausschließlich im Namen und Auftrag der Tauchschule Hippo-Diving / IDDA Diving Center.
Das Abwerben von Kunden ist strengstens untersagt, wird mit sofortigem Rausschmiss geahndet und die Aufwandsentschädigung wird ein behalten! Es werden auch keine neuen Aufträge mehr vergeben und bestehende Aufträge werden sofort gekündigt, mit dem Tl oder Divmaster.
Brevetierung:
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Erhalt des Brevets. Ist der Taucher/in/d berechtigt, weltweit Tauchequipment, sowie Pressluft auszuleihen und an allen Plätzen der Welt zu tauchen.
Ich habe die obigen Informationen gelesen und verstanden und erkläre mich damit einverstanden.